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Wohnungsvergabe

Eine Genossenschaftswohnung kann nur an Mitglieder vergeben werden.

Bewerben sich mehrere Mitglieder um eine Wohnung, bekommt das Mitglied mit der niedrigsten Mitgliedsnummer den Vorrang.

Grundsätzlich können sich auch Interessenten für eine Wohnung bewerben, allerdings muss vor Unterzeichnung des Dauernutzungsvertrages die Mitgliedschaft erworben werden.

Die Grundsätze für die Wohnungsvergabe haben wir für Sie in
unseren Downloadbereich eingestellt.