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Dauernutzungsvertrag

Mit Überlassung einer Genossenschaftswohnung schließen wir mit dem Mitglied einen Dauernutzungsvertrag ab. Im Unterschied zum herkömmlichen Mietvertrag wird dem Mitglied gegen Zahlung der monatlichen Nutzungsgebühr lebenslanges Wohnrecht in der Genossenschaftswohnung zugesichert. Die Kündigungsfrist der Wohnung beträgt für das Mitglied 3 Monate.

Zieht ein Lebensgefährte mit in die Wohnung ein, benötigt das Mitglied von der Genossenschaft eine schriftliche Genehmigung. Bei Veränderungen einer Lebensgemeinschaft durch Trennung oder Tod gelten die Regelungen der Grundsätze für die Wohnungsvergabe bzw. die gesetzlichen Bestimmungen.

Wohnen in unserer Genossenschaft bedeutet angemessene Nutzungsgebühren unter Berücksichtigung der Erhaltung und Bewirtschaftung des genossenschaftlichen Eigentums. Nach der Satzung dürfen die Nutzungsgebühren nicht den Betrag übersteigen, der zur Gesamtkostendeckung für die Wohnungsbewirtschaftung der Genossenschaft notwendig ist.