Unsere Wahlkreise
Über die Größe und die Grenzen unserer acht Wahlkreise sind Sie mit unserer Übersichtskarte schnell im Bilde. Unsere Karte sehen Sie hier. Karte
Bewerben Sie sich als Vertreter – in einem Wahlkreis nach Wunsch
Als Bewerber für ein Vertreteramt sind Sie nicht an einen festen Wahlkreis gebunden. Meistens ist es sinnvoll, im eigenen Wohnwahlkreis zu kandidieren, jedoch können bessere Chancen oder besondere Verbindungen auch für eine Bewerbung in einem anderen Wahlkreis sprechen.
Wählen Sie in Ihrem Wahlkreis
In welchem Wahlkreis Sie Ihre Stimme abgeben dürfen, erfahren Sie im persönlichen Anschreiben zum Wahlaufruf (Postausgang 12. Februar 2025). Sie sind in dem Wahlkreis wahlberechtigt, in dem Sie wohnen oder - wenn Sie nicht im Wahlgebiet und dem unmittelbaren Umland wohnen – dem Sie zugeordnet worden sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in einer Wohnung der Genossenschaft wohnen oder nicht.