FAQ
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Fragen zur Mitgliedschaft
Unsere Genossenschaft hat den Zweck, eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für die Mitglieder zu erreichen. Sie errichtet und bewirtschaftet Wohnungen, die sie zu angemessenen Preisen ihren Mitgliedern auf Lebenszeit überlässt. Wohnen in der Genossenschaft basiert auf den drei Säulen Selbsthilfe, Selbstverantwortung, Selbstverwaltung sowie der Solidarität aller Genossenschaftsmitglieder untereinander.
Die Mitglieder der Genossenschaft wählen ihre Vertreter. Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ der Genossenschaft und wählt den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Sowohl Aufsichtsrat als auch Vorstand sind der Vertreterversammlung rechenschaftspflichtig. Die Vertreterversammlung hat vielfältige Aufgaben und stellt u.a. die Jahresabschlüsse der Genossenschaft fest, beschließt Satzungsänderungen, die Gewinnverwendung oder die Deckung eines Verlustes. Näheres ist in der Satzung der Genossenschaft nachzulesen.
Die Genossenschaft sorgt für den Erhalt und die Modernisierung des genossenschaftlichen Wohnungsbestandes, was allen Mitgliedern zugute kommt. Alle Mitglieder, auch die nicht bei uns wohnenden, haben als Miteigentümer der Genossenschaft die Möglichkeit, von ihren in der Satzung festgelegten Rechten Gebrauch zu machen.
Fragen zum Dauernutzungsvertrag
Für andere Tierarten benötigen Sie eine Genehmigung von der Genossenschaft, die im Allgemeinen bei den üblichen Tieren (z.B. Hund) auch erteilt wird.
Zu den Betriebskosten zählen u.a. folgende Kosten: laufende öffentliche Lasten des Grundstücks (Grundsteuer), Kosten der Wasserversorgung, Kosten der Entwässerung, Kosten für Niederschlagswasser, Heizungs- und Warmwasserkosten, Kosten des Betriebs des Personenaufzuges, Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung, Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung, Kosten der Beleuchtung, Kosten der Schornsteinreinigung, Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, Kosten für Grün- und Hauswartleistungen, Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantennenanlage sowie sonstige Betriebskosten.
Alle für die Wohnung zutreffenden Betriebskostenarten sind im Dauernutzungsvertrag vereinbart.
Dieser Personenkreis muss sich bei einer Bewerbung um eine solche geförderte Wohnung (Belegungsbindung) einen so genannten Wohnberechtigungsschein (WBS) gemäß § 5 WoBindG und gemäß § 27 WoFG besitzen.
Bei einer Vermietung darf die im WBS angegebene Wohnungsgröße nicht überschritten werden. Von diesen Regeln gibt es aber auch Ausnahmen, die wohnungsspezifisch sind.
In unserer Genossenschaft sind nur noch für unsere Wohnanlagen Bauteil 34 (Wedding) und Bauteil 36 (Manteuffelstr. in Tempelhof) WBS’ erfoderlich.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Wohnungen, die wir über das Internet anbieten, wurden gleichzeitig und automatisch allen vorgemerkten Interessenten angeboten. Sobald wir eine Möglichkeit zur Wohnungsbesichtigung bieten können, kommen wir umgehend auf diese Interessenten zu.
Neue Interessenten sollten sich daher umgehend in unseren Bewerberpool eintragen lassen. Damit erfahren Sie noch schneller von neuen Angeboten.
Fragen zur Spareinrichtung
Die Grundidee, Sparen, Bauen und Wohnen unter einem Dach zusammenzufassen, ist bis heute attraktiv geblieben. Mit einer Spareinrichtung tragen die Mitglieder dazu bei, dass aktuelle Bau- und Modernisierungsmaßnahmen stärker aus eigener Kraft und unabhängiger vom Kapitalmarkt finanziert werden können. Statt Fremdkapitalzinsen zahlt die Genossenschaft Guthabenzinsen an ihre Sparer und legt gleichzeitig das Geld krisensicher im eigenen Wohnungsbestand an.
Seit Februar 2006 zählt auch der BWV zum Kreis der mittlerweile über 45 genossenschaftlichen Unternehmen in Deutschland, die über eine eigene Spareinrichtung verfügen.
Zur Rückzahlung fällliger Spareinlagen wird natürlich ausreichend Liquidität vorgehalten.
Die Spareinlagen werden nicht zur Kreditvergabe an Dritte eingesetzt.
Die größte Sicherheit bietet der Immobilienbestand des BWV mit freien Beleihungsspielräumen, die jederzeit zur Liquiditätsbeschaffung aktiviert werden können. Der Wert des Immobilienbestandes macht rund 90 Prozent der Bilanzsumme aus.
Auch wenn der BWV mit seiner Spareinrichtung dem Kreditwesengesetz unterliegt, minimiert die von der Bankenaufsicht auferlegte Begrenzung auf das Spareinlagengeschäft von vornherein mögliche Risiken. Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtungen leben nicht vom schnelllebigen und risikoreichen Finanz- und Kreditgeschäft, sondern von dauerhaft angelegtem Kapital und Mieterträgen. Die Vermögenswerte der Genossenschaft, der Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung und ständige Kontrollen der Bankenaufsicht BaFin sorgen für Stabilität und Sicherheit genossenschaftlicher Geldgeschäfte.