Vertreterversammlung
Über die Vertreterversammlung kann das Mitglied die genossenschaftlichen Aktivitäten mitgestalten und kontrollieren.
Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ unserer Genossenschaft. Sie repräsentiert alle Mitglieder. Ihr gegenüber haben Vorstand und Aufsichtsrat Rechenschaft über ihre Tätigkeit abzulegen. Die Vertreterversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt.
Gemäß § 34 unserer Satzung beschließt sie den Lagebricht des Vorstandes, den Bericht des Aufsichtsrates, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns oder die Deckung des Verlustes und Satzungsänderungen etc.
Aufsichtsrat
Die Vertreter wählen den Aufsichtsrat, der derzeit aus neun Mitgliedern besteht. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen und vertritt die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei, höchstens fünf Personen. Sie müssen Mitglied der Genossenschaft sein. Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat gemäß § 20 unserer Satzung auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung.