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Genossenschaftsorgane

Die Genossenschaftsidee der „Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung“ lebt von der aktiven Mitgestaltung aller Mitglieder. Der gemeinsame, konstruktive Dialog und der damit verbundene partnerschaftliche Umgang miteinander sind die Grundlage für den Erfolg unserer Genossenschaft.

Unsere Mitglieder fördern wir mit einer guten und sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung und schaffen die Voraussetzungen für ein aktives Gemeinschaftsleben. Wohnen und Leben bilden gemeinsam das Grundkonzept unseres genossenschaftlichen Handelns. Die Wohnungsvermietung erfolgt durch Abschluss eines Dauernutzungsvertrages ausschließlich an Genossenschaftsmitglieder.

Wohnen in unserer Genossenschaft basiert heute wie damals auf den drei Säulen:

Diese Säulen stehen in enger Verbindung mit der Solidarität aller Genossenschaftsmitglieder untereinander.

Jedes Mitglied hat – unabhängig von der Anzahl seiner Anteile – eine Stimme, mit der es die Geschäftspolitik der Genossenschaft entscheidend prägt.

Aufsichtsrat

Die Vertreter wählen den Aufsichtsrat, der derzeit aus neun Mitgliedern besteht. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand zu fördern, zu beraten und zu überwachen und vertritt die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei, höchstens fünf Personen. Sie müssen Mitglied der Genossenschaft sein. Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat gemäß § 20 unserer Satzung auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung.