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FAQ

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Fragen zur Mitgliedschaft

Was ist eine Wohnungsbaugenossenschaft?

Eine Wohnungsbaugenossenschaft ist ein Zusammenschluss von Mitgliedern (Genossen) in der Rechtsform einer Genossenschaft. Die Mitglieder sind gleichzeitig Miteigentümer der Genossenschaft.

Unsere Genossenschaft hat den Zweck, eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für die Mitglieder zu erreichen. Sie errichtet und bewirtschaftet Wohnungen, die sie zu angemessenen Preisen ihren Mitgliedern auf Lebenszeit überlässt. Wohnen in der Genossenschaft basiert auf den drei Säulen Selbsthilfe, Selbstverantwortung, Selbstverwaltung sowie der Solidarität aller Genossenschaftsmitglieder untereinander.

Wie funktioniert eine Genossenschaft?

Die Mitglieder der Genossenschaft wählen ihre Vertreter. Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ der Genossenschaft und wählt den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Sowohl Aufsichtsrat als auch Vorstand sind der Vertreterversammlung rechenschaftspflichtig. Die Vertreterversammlung hat vielfältige Aufgaben und stellt u.a. die Jahresabschlüsse der Genossenschaft fest, beschließt Satzungsänderungen, die Gewinnverwendung oder die Deckung eines Verlustes. Näheres ist in der Satzung der Genossenschaft nachzulesen.

Wie werde ich Mitglied?

Dafür ist eine Beitritts- und Beteiligungserklärung zur Genossenschaft nötig. Darin verpflichtet sich das Mitglied sich an der Genossenschaft zu beteiligen und die in der Satzung festgesetzten Beträge zu zahlen. Der Vorstand der Genossenschaft entscheidet über die Aufnahme als Mitglied. Es sind mindestens zwei Pflichtanteile zu je 310 € zu erwerben.

Was sind Pflichtanteile?

Pflichtanteile an der Genossenschaft sind von jedem Mitglied zu halten. Hat das Mitglied keine Wohnung im Bestand der Genossenschaft, müssen zwei Pflichtanteile von je 310 € gehalten werden. Bei der Genossenschaft wohnende Mitglieder halten vier Pflichtanteile. Darüber hinaus können die Mitglieder freiwillige Anteile erwerben.

Welche Vorteile habe ich als Mitglied?

Als wohnendes Mitglied sind Sie viel mehr als ein Mieter. Der Dauernutzungsvertrag räumt Ihnen ein Dauernutzungsrecht für Ihre Wohnung auf Lebenszeit ein. Das Nutzungsentgelt für Ihre Wohnung ist in einer Höhe festgelegt, die ein wirtschaftliche vertretbares Handeln der Genossenschaft ermöglicht. Unsere Wohnungen sind keine Spekulationsobjekte.

Die Genossenschaft sorgt für den Erhalt und die Modernisierung des genossenschaftlichen Wohnungsbestandes, was allen Mitgliedern zugute kommt. Alle Mitglieder, auch die nicht bei uns wohnenden, haben als Miteigentümer der Genossenschaft die Möglichkeit, von ihren in der Satzung festgelegten Rechten Gebrauch zu machen.

Fragen zum Dauernutzungsvertrag

Darf ich in meiner Wohnung Tiere halten?

Für die Haltung von Kleintieren (Fische, kleine Vögel, Meerschweine etc.) benötigen Sie keine Genehmigung. Ausgenommen davon sind sogenannte "gefährliche Arten", wie giftige Schlangen u.ä.
Für andere Tierarten benötigen Sie eine Genehmigung von der Genossenschaft, die im Allgemeinen bei den üblichen Tieren (z.B. Hund) auch erteilt wird.

Was sind Betriebskosten?

Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit laufend entstehen. Betriebskosten sind bei unserer Genossenschaft als Vorauszahlung zu leisten, über die einmal jährlich gegenüber dem Mitglied abgerechnet wird.

Zu den Betriebskosten zählen u.a. folgende Kosten: laufende öffentliche Lasten des Grundstücks (Grundsteuer), Kosten der Wasserversorgung, Kosten der Entwässerung, Kosten für Niederschlagswasser, Heizungs- und Warmwasserkosten, Kosten des Betriebs des Personenaufzuges, Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung, Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung, Kosten der Beleuchtung, Kosten der Schornsteinreinigung, Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, Kosten für Grün- und Hauswartleistungen, Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantennenanlage sowie sonstige Betriebskosten.
Alle für die Wohnung zutreffenden Betriebskostenarten sind im Dauernutzungsvertrag vereinbart.

Was ist ein Wohnungsberechtigungsschein (WBS)?

Auch unsere Genossenschaft hat Wohnungen mittels öffentlicher Darlehen errichtet. Diese Wohnungen können wir zu einem bestimmten Preis je m²-Wohnfläche und nur an einen berechtigten Personenkreis vermieten.

Dieser Personenkreis muss sich bei einer Bewerbung um eine solche geförderte Wohnung (Belegungsbindung) einen so genannten Wohnberechtigungsschein (WBS) gemäß § 5 WoBindG und gemäß § 27 WoFG besitzen.

Bei einer Vermietung darf die im WBS angegebene Wohnungsgröße nicht überschritten werden. Von diesen Regeln gibt es aber auch Ausnahmen, die wohnungsspezifisch sind.

In unserer Genossenschaft sind nur noch für unsere Wohnanlagen Bauteil 34 (Wedding) und Bauteil 36 (Manteuffelstr. in Tempelhof) WBS’ erfoderlich.

Was muss ich tun, um eine Wohnung aus dem Internetangebot anzumieten?

Senden Sie uns einfach eine e-mail über den im Angebot angegeben Link.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Wohnungen, die wir über das Internet anbieten, wurden gleichzeitig und automatisch allen vorgemerkten Interessenten angeboten. Sobald wir eine Möglichkeit zur Wohnungsbesichtigung bieten können, kommen wir umgehend auf diese Interessenten zu.

Neue Interessenten sollten sich daher umgehend in unseren Bewerberpool eintragen lassen. Damit erfahren Sie noch schneller von neuen Angeboten.

Fragen zur Spareinrichtung

Was ist eine genossenschaftliche Spareinrichtung?

Sparen in einer Wohnungsbaugenossenschaft als wichtiges Finanzierungsinstrument hat eine lange Tradition – und blickt tatsächlich auf eine rund 130-jährige Geschichte zurück. Bereits 1885 wurde die erste Spareinrichtung gegründet mit dem Ziel, über die Spareinlagen das notwendige Kapital zum Hausbau zu erwirtschaften.
Die Grundidee, Sparen, Bauen und Wohnen unter einem Dach zusammenzufassen, ist bis heute attraktiv geblieben. Mit einer Spareinrichtung tragen die Mitglieder dazu bei, dass aktuelle Bau- und Modernisierungsmaßnahmen stärker aus eigener Kraft und unabhängiger vom Kapitalmarkt finanziert werden können. Statt Fremdkapitalzinsen zahlt die Genossenschaft Guthabenzinsen an ihre Sparer und legt gleichzeitig das Geld krisensicher im eigenen Wohnungsbestand an.
Seit Februar 2006 zählt auch der BWV zum Kreis der mittlerweile über 45 genossenschaftlichen Unternehmen in Deutschland, die über eine eigene Spareinrichtung verfügen.

Was passiert mit meinem Geld in der Wohnungsbaugenossenschaft?

Der BWV nutzt die Spareinlagen ausschließlich zur nachhaltigen Finanzierung seiner Wohnanlagen, indem beispielsweise teurere Bankdarlehen abgelöst werden. So kann der Bestand an preisgünstigem und lebenswertem Wohnraum zuverlässig gesichert werden.
Zur Rückzahlung fällliger Spareinlagen wird natürlich ausreichend Liquidität vorgehalten.
Die Spareinlagen werden nicht zur Kreditvergabe an Dritte eingesetzt.

Wie sicher ist mein Geld?

Die solide wirtschaftliche Lage mit einer überdurchschnittlichen Vermietungssituation sowie der werthaltige Immobilienbestand des BWV stellen sicher, dass der BWV seinen Verpflichtungen gegenüber den Sparern jederzeit nachkommen kann.

Die größte Sicherheit bietet der Immobilienbestand des BWV mit freien Beleihungsspielräumen, die jederzeit zur Liquiditätsbeschaffung aktiviert werden können. Der Wert des Immobilienbestandes macht rund 90 Prozent der Bilanzsumme aus.

Auch wenn der BWV mit seiner Spareinrichtung dem Kreditwesengesetz unterliegt, minimiert die von der Bankenaufsicht auferlegte Begrenzung auf das Spareinlagengeschäft von vornherein mögliche Risiken. Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtungen leben nicht vom schnelllebigen und risikoreichen Finanz- und Kreditgeschäft, sondern von dauerhaft angelegtem Kapital und Mieterträgen. Die Vermögenswerte der Genossenschaft, der Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung und ständige Kontrollen der Bankenaufsicht BaFin sorgen für Stabilität und Sicherheit genossenschaftlicher Geldgeschäfte.

Wer kann beim BWV sparen?

Mitglieder der Genossenschaft und deren Angehörige wie zum Beispiel Ehepartner, Kinder, Großeltern, Eltern, Enkelkinder, Geschwister und eingetragene Lebenspartner.

Warum kann der BWV gute Konditionen bieten?

Die Spareinlagen werden als Finanzierungsmittel im eigenen Wohnungsbestand eingesetzt. Der BWV wird unabhängiger von Bankdarlehen. Das wiederum kommt unseren Sparern zugute.

Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich ein Sparkonto eröffne?

Die Spareinrichtung des BWV berechnet ihren Sparern keinerlei Gebühren, weder bei der Anlage, noch bei der Kontoführung.